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Formularservice |
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 Formulare |

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Einwohnermeldeamt |
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Anmeldung bei der Meldebehörde
zu verwenden bei:
⇒ Zuzug in die Samtgemeinde Asse
Die Meldefrist beträgt eine Woche.
Zur ordnungsgemäßen Einhaltung der Frist genügt es, wenn das Formular innerhalb einer Woche nach dem Einzug der Samtgemeinde Asse schriftlich (Post, Fax) oder per Email zugeleitet wird und eine der meldepflichtigen Personen (bzw. eine bevollmächtigte Person) innerhalb von vier Wochen mit allen Ausweisen (Personalausweise, Reisepässe, Kinderausweise /-reisepässe) der anzumeldenen Personen im Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Asse vorspricht.
Die Anmeldebestätigung wird beim persönlichen Erscheinen ausgehändigt, erst dann gilt die Anmeldung als abgeschlossen!
Hinweis: Für jede anzumeldende Person ist grundsätzlich ein eigener Meldeschein auszufüllen. Ehegatten, Eltern und Kinder mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen -einschließlich Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnung)- sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Ummeldung bei der Meldebehörde
zu verwenden bei:
⇒ Umzug innerhalb der Samtgemeinde Asse
Die Meldefrist beträgt eine Woche.
Zur ordnungsgemäßen Einhaltung der Frist genügt es, wenn das Formular innerhalb einer Woche nach dem Umzug der Samtgemeinde Asse schriftlich (Post, Fax) oder per Email zugeleitet wird und eine der meldepflichtigen Personen (bzw. eine bevollmächtigte Person) innerhalb von vier Wochen mit allen Ausweisen (Personalausweise, Reisepässe, Kinderausweise /-reisepässe) der umzumeldenen Personen im Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Asse vorspricht.
Die Ummeldebestätigung wird beim persönlichen Erscheinen ausgehändigt, erst dann gilt die Ummeldung als abgeschlossen!
Hinweis: Für jede umzumeldende Person ist grundsätzlich ein eigener Meldeschein auszufüllen. Ehegatten, Eltern und Kinder mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen -einschließlich Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnung)- sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Abmeldung bei der Meldebehörde
zu verwenden bei:
⇒ Wegzug ins Ausland
⇒ Abmeldung einer Nebenwohnung
⇒ Auszug aus einer Wohnung wenn innerhalb einer Woche keine neue Wohnung bezogen wird
Die Meldefrist beträgt eine Woche.
Zur ordnungsgemäßen Einhaltung der Frist genügt es, wenn das Formular innerhalb einer Woche nach dem Auszug der Samtgemeinde Asse schriftlich (Post, Fax) oder per Email zugeleitet wird.
Zusätzlich bei ⇒ Auszug aus einer Wohnung wenn innerhalb einer Woche keine neue Wohnung bezogen wird:
Innerhalb von vier Wochen muss eine der meldepflichtigen Personen (bzw. eine bevollmächtigte Person) mit allen Ausweisen (Personalausweise, Reisepässe, Kinderausweise /-reisepässe) der abzumeldenen Personen im Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Asse vorsprechen.
Die Abmeldebestätigung wird beim persönlichen Erscheinen ausgehändigt, erst dann gilt die Abmeldung als abgeschlossen!
Hinweis: Für jede abzumeldende Person ist grundsätzlich ein eigener Meldeschein auszufüllen. Ehegatten, Eltern und Kinder mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen -einschließlich Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnung)- sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Antrag Führungszeugnis
Das ausgefüllte Formular kann schriftlich (Post, Fax) oder per Email der Samtgemeinde Asse zugeleitet werden.
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Das Führungszeugnis wird nach Geldeingang bzw. Nachweis der Überweisung auf ein Konto der Samtgemeinde Asse beim Bundesamt für Justiz beantragt und kann bis zur Fertigstellung etwa 1-2 Wochen in Anspruch nehmen.
Das Führungszeugnis der Belegart N wird zu Ihren Hauptwohnsitz, das Führungszeugnis der Belegart O wird direkt zur angegebenen Behörde geschickt.
Weitere Informationen zum Thema Führungszeugnisse bietet das Bundesamt für Justiz auf deren Homepage an.
Antrag Ersatzlohnsteuerkarte
Das ausgefüllte Formular kann schriftlich (Post, Fax) der Samtgemeinde Asse zugeleitet werden.
Eine Übersendung per Email ist nur möglich, wenn Sie über eine digitale Signatur zum Unterschreiben verfügen.
Die Gebühr beträgt 5,10 Euro. Die Ersatzlohnsteuerkarte wird nach Geldeingang bzw. Nachweis der Überweisung ausgestellt und Ihnen zugeschickt.
Einverständiserklärung zur Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises/Kinderreisepasses
Das Formular kann ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung des Ausweises mitgebracht werden.
Die Einverständiserklärung der Eltern ist erforderlich bei Reisepässen, wenn der Antragsteller unter 18 ist, bei Personalausweisen wenn der Antragsteller unter 16 ist sowie generell bei Kinderreisepässen.
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