Samtgemeinde Asse
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Anmeldung bei der Meldebehörde

zu verwenden bei:
⇒ Zuzug in die Samtgemeinde Asse

Die Meldefrist beträgt eine Woche.
Zur ordnungsgemäßen Einhaltung der Frist genügt es, wenn das Formular innerhalb einer Woche nach dem Einzug der Samtgemeinde Asse schriftlich (Post, Fax) oder per Email zugeleitet wird und eine der meldepflichtigen Personen (bzw. eine bevollmächtigte Person) innerhalb von vier Wochen mit allen Ausweisen (Personalausweise, Reisepässe, Kinderausweise /-reisepässe) der anzumeldenen Personen im Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Asse vorspricht.
Die Anmeldebestätigung wird beim persönlichen Erscheinen ausgehändigt, erst dann gilt die Anmeldung als abgeschlossen!

Hinweis: Für jede anzumeldende Person ist grundsätzlich ein eigener Meldeschein auszufüllen. Ehegatten, Eltern und Kinder mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen -einschließlich Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnung)- sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.

Anmeldung in der Samtgemeinde Asse (292KB)

Ummeldung bei der Meldebehörde

zu verwenden bei:
⇒ Umzug innerhalb der Samtgemeinde Asse

Die Meldefrist beträgt eine Woche.
Zur ordnungsgemäßen Einhaltung der Frist genügt es, wenn das Formular innerhalb einer Woche nach dem Umzug der Samtgemeinde Asse schriftlich (Post, Fax) oder per Email zugeleitet wird und eine der meldepflichtigen Personen (bzw. eine bevollmächtigte Person) innerhalb von vier Wochen mit allen Ausweisen (Personalausweise, Reisepässe, Kinderausweise /-reisepässe) der umzumeldenen Personen im Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Asse vorspricht.
Die Ummeldebestätigung wird beim persönlichen Erscheinen ausgehändigt, erst dann gilt die Ummeldung als abgeschlossen!

Hinweis: Für jede umzumeldende Person ist grundsätzlich ein eigener Meldeschein auszufüllen. Ehegatten, Eltern und Kinder mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen -einschließlich Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnung)- sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.

Ummeldung in der Samtgemeinde Asse (88KB)

Abmeldung bei der Meldebehörde

zu verwenden bei:
⇒ Wegzug ins Ausland
⇒ Abmeldung einer Nebenwohnung
⇒ Auszug aus einer Wohnung wenn innerhalb einer Woche keine neue Wohnung bezogen wird

Die Meldefrist beträgt eine Woche.
Zur ordnungsgemäßen Einhaltung der Frist genügt es, wenn das Formular innerhalb einer Woche nach dem Auszug der Samtgemeinde Asse schriftlich (Post, Fax) oder per Email zugeleitet wird.

Zusätzlich bei ⇒ Auszug aus einer Wohnung wenn innerhalb einer Woche keine neue Wohnung bezogen wird:
Innerhalb von vier Wochen muss eine der meldepflichtigen Personen (bzw. eine bevollmächtigte Person) mit allen Ausweisen (Personalausweise, Reisepässe, Kinderausweise /-reisepässe) der abzumeldenen Personen im Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Asse vorsprechen.
Die Abmeldebestätigung wird beim persönlichen Erscheinen ausgehändigt, erst dann gilt die Abmeldung als abgeschlossen!

Hinweis: Für jede abzumeldende Person ist grundsätzlich ein eigener Meldeschein auszufüllen. Ehegatten, Eltern und Kinder mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen -einschließlich Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnung)- sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.

Abmeldung aus der Samtgemeinde Asse (89KB)

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