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Haushaltsbefragung 2010
1. Hälfte des August 2010 in Kissenbrück, Fliederkehre

2. Hälfte des Dezember 2010 in Kissenbrück, Hauptstraße




Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung) 2010


Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung werden 1 % aller Haushalte befragt.
Die Erhebung wird durch vom Amt ausgewählte Erhebungsbeauftragte mit Laptop durchgeführt. Sie haben extra einen amtlichen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind über alle Angaben die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Bedeutung des Mikrozensus
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung, so zum Beispiel der Erkenntnis von sozialen Problemen in ihrer zahlenmäßigen Bedeutung. Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (z.B. Kinder, Alte, Kranke, Erwerbslose u.a.m.).
Aber nicht nur der Staat benötigt die Ergebnisse des Mikrozensus, sondern auch die Öffentlichkeit, die Parteien, die Sozialpartner, die Kammern, die Verbände und die sonstigen politischen Institutionen sowie Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung.

Was wird gefragt
Gefragt werden im Wesentlichen allgemeine Angaben (z.B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit und zu einer evtl. Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, Angaben zur Kranken- und Rentenversicherung, sowie schließlich Angaben zum Lebensunterhalt.

Wie wird ausgewählt
Für diese Befragung werden in jedem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren 1 % aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Dieses Zufallsprinzip bei der Auswahl ist entscheidend dafür, dass aus den Angaben von nur 1 % der Bevölkerung auf die für die gesamte Bevölkerung zutreffenden Verhältnisse geschlossen werden kann. Stichprobenergebnisse sind aber nur dann zuverlässig, wenn die Auswahlanordnung genau eingehalten wird; so kann Ihr Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden: Ihre Mitarbeit ist erforderlich.
Eine einmal ausgewählte Wohnung bleibt immer 4 Jahre nacheinander in der Stichprobe. Wer während dieses Zeitraums dort wohnt, ist nach dem Mikrozensusgesetz verpflichtet, die im Gesetz bestimmten Angaben zu machen.

Keine Befreiung von der Auskunftspflicht
Bei der durch Gesetz angeordneten Befragung zum Mikrozensus hat der Gesetzgeber für den überwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht festgesetzt. Bitte bedenken Sie, dass die Auskunftserteilung im Rahmen des Mikrozensus eine staatsbürgerliche Pflicht darstellt, wie z.B. die Steuerpflicht, die Wehrpflicht oder auch die Schulpflicht.

Pflicht zur Geheimhaltung, Daten ausschließlich Rohmaterial für die Hochrechnung
Dieser Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht Ihrer Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen, werden Name und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet; insofern kann auf Angaben des Vorjahres nicht zurückgegriffen werden. In die Aufbereitung der Daten gehen – vollkommen anonym – nur noch die von Ihnen gemachten Angaben ein. Diese sind unverzichtbares „Rohmaterial“ zur Ermittlung der hochgerechneten Ergebnisse.
Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und damit auf die vom jeweiligen Bürger gemachten Angaben mehr möglich.

Es kommt auf jede Auskunft an, auch auf die der älteren Mitbürger
Bei dem geringen Stichprobenumfang kommt es auf jede Auskunft an, auch auf die Angaben der älteren Menschen, wenn die hochgerechneten Ergebnisse die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln sollen. Bei nicht mehr Erwerbstätigen, besonders bei älteren Personen, fallen umfangreiche Fragenblöcke weg, wie der Fragenblock über eine gegenwärtige Erwerbstätigkeit und der über die Arbeitssuche. Zur Erleichterung der Beantwortung der Fragen wird die Erhebung durch ehrenamtlich tätige Interviewer unterstützt.


Folgende Haushaltsbefragungen sind vorgesehen:

1. Hälfte August 2010: Kissenbrück, Fliederkehre

2. Hälfte Dezember 2010: Kissenbrück, Hauptstraße
 

Mathias Stieler
http://www.samtgemeinde-asse.de
erstellt am 27.07.2010

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