Das ausgefüllte Formular kann schriftlich (Post, Fax) oder per Email der Samtgemeinde Asse zugeleitet werden.
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Das Führungszeugnis wird nach Geldeingang bzw. Nachweis der Überweisung auf ein Konto der Samtgemeinde Asse beim Bundesamt für Justiz beantragt und kann bis zur Fertigstellung etwa 1-2 Wochen in Anspruch nehmen.
Hinweis: Sollte die Gebühr nicht innerhalb von 10 Tagen überwiesen werden, wird der Antrag auf das Führungszeugnis storniert und müsste ggf. neu gestellt werden.
Das Führungszeugnis der Belegart N wird zu Ihren Hauptwohnsitz, das Führungszeugnis der Belegart O wird direkt zur angegebenen Behörde geschickt.
Weitere Informationen zum Thema Führungszeugnisse bietet das Bundesamt für Justiz auf deren Homepage an.
Antrag Führungszeugnis als PDF-Datei zum Download (23KB)
Wer für eine Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen muss, benötigt zur Antragstellung eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen.
Der Arbeitgeber kann hierfür dieses Formular verwenden:
Bescheinigung des Arbeitgebers für ein erweitertes Führungszeugnis (20KB)